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Mitgliedschaft im VDS

Die Aufnahmebedingungen für Kitesurfschulen

Mit der Mitgliedschaft im VDS dokumentiert eine Kitesurfschule, dass sie sich einer freiwilligen Qualitätsprüfung unterzogen hat. Diese umfasst sowohl die Einrichtungen der Schule (Kitematerial, Schulungsort, Unterrichtsmittel etc.) als auch die Qualifikation der Schulleiter.

Da der Beruf Kitesurf-Instructor nicht geschützt ist, könnte theoretisch jeder Kitesurfer andere Kitesurfer ausbilden, ohne vorher eine Instructorlizenz erworben zu haben. Dies birgt große Gefahren, da weder das eingesetzte Material noch die Sicherheitsvorkehrungen sowie die Qualifikation des Ausbilders von einer unabhängigen Stelle kontrolliert wurden. Für den Endverbraucher ist demnach eine VDS-Verbandszugehörigkeit der von ihm gewählten Schule das erste und beste Indiz für eine sichere und qualitativ hochwertige Ausbildung.

Der VDS garantiert, dass alle VDS-Mitgliedsschulen mit lizenzierten Kitesurf-Instructoren ausbilden, welche ihre Qualifikationen nicht nur durch eine theoretische Prüfung, sondern auch durch ein 100-stündiges Praktikum an einer anerkannten Schule nachgewiesen haben.

In Kooperation mit dem Deutschen Segler-Verband (DSV) – dem deutschen Spitzensportverband für die Bereiche Segeln, Surfen und Kitesurfen – hat der VDS die Kitesurfing-Instructor-Ausbildung und das Kitesurfing-Grundschein-System entwickelt.

Im VDS organisierte Kitesurfschulen sind berechtigt, die weltweit anerkannten VDS/DSV-Kitesurfing-Grundscheine sowie die Kitesurfing-Junior-Grundscheine (für Kinder im Alter von ca. 10 – 14 Jahren) zu erteilen.

Der VDS wirbt für seine Mitgliedsschulen im Internet, im Print-Verzeichnis sowie auf den Wassersportmessen.

Personelle Voraussetzungen

  • Schulleiter: Instructor-Lizenz Stufe 2

Sachliche Voraussetzungen

  • Ausreichender Board- und Kitepark, welcher für die Anfänger- und Fortgeschrittenenausbildung geeignet ist – Material nach den gängigen Sicherheitsnormen
  • Gesicherter Zugang zum Ausbildungsgewässer
  • Möglichkeit des Einsatzes eines Rettungsbootes während der gesamten Ausbildung der Kitesurfschüler
  • Schulungsmaterial nach den gültigen VDS-Lehrplänen und Ausbildung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften

Aufnahme in den VDS

Die Aufnahme in den VDS kann als ordentliches Mitglied oder als Interimsmitglied erfolgen. Der Aufnahmeantrag ist auf besonderem Formblatt an die VDS-Geschäftsstelle zu richten.

Ordentliche Mitgliedschaft

Bei Erfüllung aller personellen und sachlichen Voraussetzungen kann die sofortige Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgen. Nach der Aufnahme tritt die Kitesurfschule in alle Rechte und Pflichten eines VDS-Mitglieds ein. Das bedeutet, dass das Mitglied das aktive und passive Wahlrecht erhält und – bei Vorliegen der o. g. personellen Voraussetzungen – das Recht erhält, im Namen des VDS Prüfungen für die Kitesurf-Grundscheine abzunehmen.

Interimsmitgliedschaft

Erfüllt eine Schule zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Aufnahmevoraussetzungen, kann sie für die Dauer eines Jahres auf Probe in den VDS aufgenommen werden. Für die Dauer des Probejahres wird die Schule betreut, als wäre eine Aufnahme erfolgt. Ein aktives und passives Wahlrecht besteht nicht. Der Schule kann jedoch bei Vorliegen der o. g. personellen Voraussetzungen das Recht eingeräumt werden, im Namen des VDS Prüfungen für die Kitesurf-Grundscheine abzunehmen.

Mitgliedsbeiträge

  • Ordentliche Mitglieder: 150,- Euro/Jahr
  • Interimsmitglieder: 120,- Euro/Jahr

VDS-anerkannte Kitesurfschulen sind berechtigt,

  • mit dem Prädikat „VDS-anerkannt“ sowie mit dem VDS-Emblem zu werben
  • den VDS/DSV-Kitesurfing-Grundschein nach Erteilung einer entsprechenden Prüferlaubnis in eigener Verantwortung zu erteilen

Alle Mitgliedsschulen werden in das jeweils aktuelle Gesamtverzeichnis der VDS-Mitgliedsschulen aufgenommen. Dieses wird auf den regelmäßig stattfindenden Wassersportmessen, an denen sich der VDS beteiligt, an Messebesucher ausgegeben und auf Anfrage individuell an Interessenten versandt. Die Schulen werden zudem durch Verteiler über aktuelle, unterrichtsrelevante Änderungen im Führerscheinbereich etc. informiert.


Weitere Informationen:

Bei Fragen oder bei Interesse an einer Mitgliedschaft im VDS stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite: Kontakt